Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (BFSAIT)

Die praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu,
in Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger als Fachkraft nach § 7 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes
(KiTaG) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Der Schulbesuch ist für Dich schulgebührenfrei!



Alle Fakten auf ein Blick
Pflichtbereich
- Religionslehre/ Religionspädagogik
- Deutsch
- Englisch
- Gemeinschaftskunde
- Handlungsfelder:
– Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
– Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten
– Gruppen pädagogisch begleiten
– Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten
– Übergänge mitgestalten
– Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen
Wahlpflichtbereich
- Musik/ Bildende Kunst/ Werken
- Sozialpädagogisches Handeln
- Umweltpädagogik
Unterrichtszeiten
Die Schüler/innen sind zwei Tage in der Woche in der Praxisstelle und drei Tage in der Woche an der Schule.
Mittagessen
Wir bieten den Schüler*innen in unserer Mensa eine warme Mittagsmahlzeit an. Dafür fallen je nach Auswahl zusätzliche Kosten an. Derzeit liegen die Kosten pro Mittagessen bei 3,80 €.
Dauer & Kosten
3 Jahre, Start jeweils zum Schuljahresanfang
Der Schulbesuch ist für Dich schulgebührenfrei!
Du bezahlst zu Beginn des ersten Schuljahres lediglich eine Anmeldegebühr in Höhe von 80,- € sowie dann jährlich eine Materialgebühr in Höhe von 30,- € für das laufende Schuljahr.
Sollte dem Schulbesuch ein finanzieller Grund im Wege stehen, sprichst Du uns bitte an – wir finden gemeinsam eine Lösung!
Aufnahmebedingungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz
- Vorlage eines Abschlusszeugnisses
– Abschlusszeugnis der Hauptschule mit mindestens der Note 3,0 im Fach Deutsch sowie im Durchschnitt aller Fächer
– Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres in Verbindung mit einer
mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung - Vorlage eines Ausbildungsvertrages
– der Nachweis eines Vertrages mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Trägereiner Tageseinrichtung für Kinder (z.B. Kindergarten) - Vorlage bei ausländischen Bildungsabschlüssen
– Zusätzlich sind von Bewerber/innen, die ihren Abschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichend deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Die Anerkennung des Abschlusszeugnisses ist durch das Regierungspräsidium nachzuweisen
Anmeldung
Die schulische Anmeldung ist jederzeit (ohne Fristen) möglich.